Where the competent authorities are not the same, the competent authorities of the first processors and the competent authorities of all other parties involved in delivering the raw materials as referred to in the third subparagraph shall inform the collectors' competent authorities of the quantities supplied to the first processors.
Handelt es sich hierbei um unterschiedliche Behörden, so teilen die Behörden, die für den Erstverarbeiter und für die einzelnen in Unterabsatz 3 genannten zwischengeschalteten Lieferparteien zuständig sind, der für den Aufkäufer zuständigen Behörde die dem Erstverarbeiter gelieferten Mengen mit.