If the document is a writ of summons (an official order for someone to appear in a court of law) or equivalent and the defendant does not appear, a judgment may not be pronounced until it is sure that the document was served according to the EU country’s domestic law, it was delivered and the defendant had sufficient time to submit a defence.
Handelt es sich bei dem Schriftstück um ein verfahrenseinleitendes Schriftstück (eine offizielle Anordnung an eine Person, vor Gericht zu erscheinen) oder ein gleichwertiges Schriftstück, und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so hat das Gericht das Verfahren auszusetzen, bis sicher ist, dass das Schriftstück nach dem Recht des EU-Lands zugestellt wurde und dem Beklagten tatsächlich zugegangen ist, und der Beklagte ausreichend Zeit hatte, sich zu verteidigen.