These tour guides may accompany the group from the time it enters to the time it leaves the territory of the Community, on the conditions provided by the law applicable in each Member State, and endeavour to solve any problems that may arise in consultation with the Chinese tour leader.
Diese Reisebegleiter können die Gruppe vom Zeitpunkt ihrer Einreise in das Gebiet der Gemeinschaft bis zum Zeitpunkt ihrer Ausreise aus diesem Gebiet unter den im geltenden Recht des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen begleiten und versuchen, etwaige Probleme in Absprache mit dem chinesischen Reiseleiter zu lösen.