1. Reiterates its view that Article 17 of the Treaty on European Union (TEU) defines the fundamental role of the Commission as ‘guardian of the Treaties’; notes in this context that the Commission’s power and duty to oversee the application of EU law and, inter alia, to launch infringement procedures against a Member State that has failed to fulfil an obligation under the Treaties , is a cornerstone of the Union legal order and as such is consistent with the concept of a Union based on the rule of law;
1. bekräftigt, dass in Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) die wesentliche Funktion der Kommission als „Hüterin der Verträge“ festgeschrieben ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Befugnis und die Pflicht der Kommission, die Anwendung des EU-Rechts zu überwachen und u. a. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, der eine ihm aus den Verträgen erwachsende Verpflichtung nicht erfüllt hat , ein Grundpfeiler der Rechtsordnung der EU ist und als solcher mit dem Konzept einer auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Union in Einklang steht;