Aid granted to relieve RMG of abnormal pension liabilities can therefore be considered as compatible insofar as RMG carries after the grant of the aid a liability on its balance sheet that is comparable to the pension deficit that a UK company of a similar size generally assumes on its balance sheet.
Beihilfen, die gewährt werden, um die RMG von den außergewöhnlichen Rentenverbindlichkeiten zu entlasten, können daher als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden, soweit die RMG nach der Gewährung der Beihilfe eine Verbindlichkeit in ihrer Bilanz ausweist, die mit dem Rentendefizit vergleichbar ist, das ein britisches Unternehmen vergleichbarer Größe in seiner Bilanz ausweist.