(9) In order to ensure that intellectual property rights are enforced throughout the Union, it is appropriate to provide that, where a person entitled to submit an application for action seeks enforcement of an intellectual property right covering the whole territory of the Union, that person may request the customs authorities of a Member State to take a decision requiring action by the customs authorities of that Member State and of any other Member State where enforcement of the intellectual property right is sought.
(9) Um sicherzustellen, dass die Rechte geistigen Eigentums EU-weit durchgesetzt werden, ist es angezeigt dafür zu sorgen, dass eine Person, die berechtigt ist, einen Antrag auf Tätigwerden im Zusammenhang mit einem im gesamten Gebiet der Union geltenden Recht geistigen Eigentums zu stellen, die Zollbehörden eines Mitgliedstaats auffordern kann, eine Entscheidung zu treffen, nach der die Zollbehörden des betreffenden Mitgliedstaats oder jedes anderen Mitgliedstaats, in dem das Recht geistigen Eigentums durchgesetzt werden soll, tätig werden müssen.