In the event of a crisis which has or may have had an adverse impact on a significant number of citizens of the Union, and if requested by the assisting Member State, unrepresented citizens' Member States of nationality should reimburse costs on a pro-rata basis, by dividing the costs incurred by the number of citizens assisted.
Der Hilfe leistende Mitgliedstaat und der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der nicht vertretene Bürger besitzt, sollten die Möglichkeit haben, innerhalb bestimmter Fristen, detaillierte Vereinbarungen betreffend die Rückzah
lung zu treffen. In einem Krisenfall, der negative Auswirkungen auf eine große Anzahl von Unionsbürgern hat oder haben kann, könnten die Kosten — falls der Hilfe leistende Mitgliedstaat dies beantragt — durch die Mitgliedstaaten, dessen Staatsangehörigkeit die nicht vertretenen Bürger besitzen, anteilsmäßig erstattet werden, indem die angefallenen Kosten durch die Anzahl der unterstützten Bürger geteilt werden
...[+++].