The requirement for independence allows the audits to be carried out by in-house experts, provided that these are qualified or accredited, that they are not directly engaged in the activity audited, and that the Member State has put in place a scheme to assure and check their quality and to impose sanctions if needed.
Die geforderte Unabhängigkeit ermöglicht eine Durchführung der Audits durch interne Experten, sofern diese qualifiziert oder akkreditiert und nicht unmittelbar in der Tätigkeit, die Gegenstand des Audits ist, beschäftigt sind und sofern der betreffende Mitgliedstaat ein System eingeführt hat, um ihre Qualität sicherzustellen und zu überprüfen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.