In particular, if that evaluation indicates that fishing with bottom gears does not comply with the objectives set out in Article 1, the Commission may submit a proposal to amend this Regulation with the aim of ensuring that targeting fishing authorisations for vessels using bottom trawls or bottom-set gillnets expire or are revoked and that any measures necessary regarding bottom gears, including longliners, are put in place to ensure the protection of the most vulnerable species and VMEs.
Insbesondere wenn aus dieser Bewertung hervorgeht, dass die Befischung mit Grundfanggeräten nicht mit den Zielen des Artikels 1 vereinbar ist, kann die Kommission einen Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung vorlegen, um sicherzustellen, dass die Fanggenehmigungen für gezielte Fischerei für Fischereifahrzeuge, die Grundschleppnetze oder Stellnetze einsetzen, ablaufen oder widerrufen werden und dass gegenüber Grundfanggeräten, einschließlich Langleinenfischern, alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz der besonders gefährdeten Arten und EMÖ zu gewährleisten.