To this end, Member States shall take all appropriate steps to ensure that these subsystems may be put into service only if they are designed, constructed and installed in such a way as to meet the essential requirements concerning them when integrated into the trans-European conventional rail system. In particular, they shall check the compatibility of these subsystems with the system into which they are being integrated.
Hierzu treffen die Mitgliedstaaten alle gebotenen Maßnahmen, damit diese Teilsysteme nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie so geplant, gebaut und installiert werden, dass die einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt werden, wenn sie in das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem einbezogen werden. Insbesondere überprüfen sie die Kohärenz dieser Teilsysteme mit dem System, in das sie sich einfügen.