1. For the purpose of identifying and tracing each firearm, the Member States, at the time of manufacture of each firearm, either require unique marking providing the name of the manufacturer, the country or place of manufacture and the serial number, or maintain any alternative unique user-friendly marking with simple geometric symbols in combination with a number or alphanumeric code, permitting ready identification by all States of the country of manufacture.
1. Zum Zwecke der Identifizierung und der Rückverfolgbarkeit einer jeden Feuerwaffe schreiben die Mitgliedstaaten entweder vor, dass jede Feuerwaffe zum Zeitpunkt ihrer Herstellung eine eindeutige Kennzeichnung mit Angabe des Herstellers, des Herstellungslandes oder -ortes und der Seriennummer zu erhalten hat oder sie legen eine andere eindeutige und benutzerfreundliche Kennzeichnung mit einfachen geometrischen Symbolen in Verbindung mit einem numerischen oder alphanumerischen Code fest, die allen Staaten ohne Weiteres die Ermittlung des Herstellungslandes ermöglicht.