AL. whereas Commission Decision 2000/520/EC also states that where evidence has been provided that anybody responsible for ensuring compliance with the principles is not effectively fulfilling their role, the Commission must inform the US Department of Commerce and, if necessary, present measures with a view to reversing or suspending the Decision or limiting its scope;
AL. in der Erwägung, dass in der Entscheidung 2000/520/EG der Kommission auch festgelegt wird, dass die Kommission, wenn es Hinweise darauf gibt, dass eine der für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlichen Einrichtungen ihrer Aufgabe nicht wirkungsvoll nachkommt, das Handelsministerium der USA informiert und, wenn nötig, im Hinblick auf eine Aufhebung, Aussetzung oder Beschränkung des Geltungsbereichs der Entscheidung entsprechende Maßnahmen vorschlägt;