Where this is not practicable, then persons and items shall be subjected to continuous appropriate random screening at a frequency indicated by risk assessments conducted by the competent authority in each Member State; random screening shall be extended to all items carried onboard aircraft by any services including cleaning, duty free, and other parties with aircraft access.
Wenn dies nicht durchführbar ist, werden die Personen und Gegenstände einer fortlaufenden, angemessenen Stichprobendurchsuchung unterzogen; die Häufigkeit der Stichproben richtet sich nach den von den zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführten Risikobewertungen. Die Stichprobendurchsuchung wird auf alle Gegenstände ausgedehnt, die von Dienstleistern, auch im Zusammenhang mit Reinigung, Verkauf zollfreier Waren, sowie von anderen Beteiligten mit Zugang zum Luftfahrzeug an Bord des Luftfahrzeugs gebracht werden.