The European Union and its Member States, in their respective fields of competence, will consider offering, among others, resources and technical support to countries of boarding, departure or transit, to help them to apply the measures set out in section 3, without prejudice to other European Union policies that tend towards a global and balanced approach to the migratory phenomenon, with a view to joint control of migration flows.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten prüfen, inwieweit sie den Ländern der Einschiffung, der Abreise oder der Durchreise der Migranten unter anderem Mittel und technische Unterstützung anbieten, um sie bei der Durchführung der in Nummer 3 aufgeführten Maßnahmen zu unterstützen, unbeschadet anderer Maßnahmen der Europäischen Union, die auf ein globales und ausgewogenes Vorgehen bei dem Phänomen der Migration im Hinblick auf eine gemeinsame Kontrolle der Wanderungsströme abzielen.