Once cross-border workers (whether in dependent employment or self employment), are correctly registered to social security and labour institutions, they can be controlled in the same way as nationals.
Sobald Grenzgänger (seien es abhängig Beschäftigte oder Selbständige) ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern und bei der Arbeitsverwaltung gemeldet sind, können sie genauso kontrolliert werden wie eigene Staatsangehörige.