(5) To prevent the employment of illegally staying third-country nationals, employers should be required before recruiting a third-country national, including in cases where the third-country national is being recruited for the purpose of posting to another Member State in the context of the provision of services, to check that they have a valid residence permit or another authorisation for stay showing that the third-country national is legally staying on the territory of the Member State.
(5) Um der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne legalen Aufenthalt vorzubeugen, sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, vor der Einstellung eines Drittstaatsangehörigen, einschließlich in Fällen, wo der Drittstaatsangehörige für den Zweck eingestellt wird, um in einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen entsandt zu werden, zu prüfen, ob dieser im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines sonstigen Aufenthaltstitels ist, aus dem hervorgeht, dass sich der Drittstaatsangehörige rechtmäßig im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats aufhält.