If the carrier can satisfy the relevant authorities that, notwithstanding such a variation, all the goods shown on the manifest agree with the total of goods loaded in the combination of vehicles or in all the containers covered by the TIR Carnet, this shall not normally be considered a breach of Customs requirements.
Wenn der Warenführer den die zuständigen Behörden zufrieden stellenden Nachweis erbringen kann, dass trotz der festgestellten Abweichungen sämtliche im Warenmanifest angegebenen Waren mit der Gesamtmenge der Waren übereinstimmen, die sich im Lastzug oder in den Behältern befinden, für die das Carnet TIR ausgegeben wurde, so darf hier nicht grundsätzlich eine Verletzung der Zollvorschriften unterstellt werden.