Nevertheless, when an Ucits or an undertaking contributing towards its business activity has been declared bankrupt or is being compulsorily wound up, confidential information which does not concern third parties involved in rescue attempts may be divulged in civil or commercial proceedings.
In Fällen, in denen für einen OGAW oder ein Unternehmen, das an seiner Tätigkeit mitwirkt, durch Gerichtsbeschluß das Konkursverfahren eröffnet oder die Zwangsabwicklung eingeleitet worden ist, können jedoch vertrauliche Informationen, die sich nicht auf Dritte beziehen, welche an Rettungsversuchen beteiligt sind, in zivilgerichtlichen oder handelsgerichtlichen Verfahren weitergegeben werden.