The fact that that person is a transsexual is not a determining factor, since the same outcome would apply in relation to other impediments to contracting a valid marriage, i.e. where persons are without legal capacity or are in a relationship of consanguinity.
Dass es sich bei dieser Person um einen Transsexuellen handele, sei nicht ausschlaggebend, da man in anderen Fallgestaltungen, in denen eine wirksame Eheschließung ausgeschlossen sei, d. h. bei Personen, die nicht geschäftsfähig seien, oder Personen, die sich untereinander im Verhältnis der Blutsverwandtschaft befänden, zu dem gleichen Ergebnis gelangen würde.