11. Notes that several of the Directive’s provisions ensure a balanced application of the resale right, taking into account the interests of all stakeholders, in particular the gradual decrease in applicable rates, the EUR 12 500 ceiling on the resale right, the exclusion of small sales and the resale exemption for the first buyer; stresses, however, that the Directive places an administrative burden on dealers;
11. erinnert daran, dass verschiedene Bestimmungen der Richtlinie eine ausgewogene Anwendung des Folgerechts gewährleisten, bei der die Interessen sämtlicher Akteure berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf die degressive Staffelung der geltenden Sätze, die Festlegung einer Obergrenze von 12 500 EUR für die Folgerechtsvergütung, die Ausnahme von Kleinverkäufen und die für den Erstkäufer geltende Ausnahme bei Weiterveräußerungen; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die Richtlinie Händlern eine administrative Belastung auferlegt;