The Court, in its judgment delivered today, states, first of all, that the regulation on jurisdiction applies to an action brought by a public body which, having sold land previously expropriated by a totalitarian regime, has mistakenly overpaid the successors in title and seeks partial restitution of that amount.
Der Gerichtshof stellt in seinem heutigen Urteil zunächst fest, dass die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit auf die Klage einer öffentlichen Stelle anwendbar ist, die nach dem Verkauf eines Grundstücks, das zuvor Gegenstand einer Enteignung durch ein totalitäres Regime war, den Rechtsnachfolgern des früheren Eigentümers versehentlich einen zu hohen Betrag ausgezahlt hat und dessen teilweise Erstattung verlangt.