Under EU rules, a failing bank should in principle be liquidated under normal insolvency proceedings, except in cases where the SRB considers that there is a public interest in placing the institution under resolution because liquidation under normal insolvency proceedings might jeopardise financial stability, interrupt the provision of critical functions, and affect the protection of depositors (see recital 45 of the BRRD).
Nach den Verfahrensregeln der EU sollte eine zahlungsunfähige Bank in der Regel nach den regulären Insolvenzverfahren abgewickelt werden, außer in den Fällen, in denen der SRB der Auffassung ist, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, das Institut abzuwickeln, weil eine Liquidation nach diesen regulären Insolvenzverfahren die Finanzstabilität gefährden, die Bereitstellung kritischer Funktionen unterbrechen und den Einlegerschutz beeinträchtigen könnte (siehe Erwägungsgrund 45 der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie sind).