For imports of frozen bluefin tuna and bigeye tuna products fished by long liners greater than 24 metres overall in length, at the Commission's request Member States shall collect and examine as much import data as possible and all related information such as vessel names, their registration and owner, species fished and weight, fishing zone and place of export.
Bei der Einfuhr von gefrorenen Erzeugnissen aus Rotem Thun und Großaugenthun, die von Langleinern von einer Länge über alles von mehr als 24 Metern Länge gefangen werden, sammeln und überprüfen die Mitgliedstaaten auf Aufforderung der Kommission möglichst viele Angaben über die Einfuhren sowie damit verbundene Informationen, wie zum Beispiel die Namen der Schiffe, ihre Registriernummern und den Namen des Reeders, die gefangenen Arten, das Gewicht der Fänge, das Fanggebiet sowie den Ausfuhrort.