have a distinct cover (front and back) that provides sufficient protection, which may be embossed with the logo of the issuing body, and may have a pocket at the inside back cover for the insertion of pages containing Sections IV to XI, as appropriate;
es hat einen erkennbaren Einband (auf Vorder- und Rückseite), der das Dokument schützt und mit dem geprägten Logo der Ausstellungsstelle versehen sein kann; außerdem kann an der Innenseite des Rückeinbands eine Tasche für die Einfügung von Seiten, die gegebenenfalls die Abschnitte IV bis XI enthalten, angebracht werden;