20. Observes that, even since the adoption of amendments to the Employment Law of 2005, it is still not clear how the various co-existing trade unions can conclude legally valid contracts with the government and entrepreneurs, in particular given the current obligation for trade unions to represent 33% of the employees concerned before they can become contracting partners, which is an obstacle to diversity and leads interested parties constantly to call into question the membership levels of these trade unions;
20. stellt fest, dass es auch nach der Annahme der Änderungen zu dem Arbeitsgesetz von 2005 noch keine Klarheit über die Art und Weise gibt, auf die mehrere nebeneinander existierende Gewerkschaften mit der Regierung und den Unternehmern rechtsgültige Verträge abschließen können, weil die Gewerkschaften nach den geltenden Vorschriften verpflichtet sind, 33 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer zu repräsentieren, bevor sie Vertragspartner sein können, und diese Bestimmung Vielfalt verhindert und dazu führt, dass interessierte Kreise die tatsächliche Zahl der Mitglieder dieser Gewerkschaften ständig in Frage stellen;