In addition, unless there is explicit justification for not doing so, at each site there shall be at least three appropriate non-genetically modified reference varieties of the crop that have a known history of safe use, which shall also be identical between replicates.
Außerdem müssen, sofern es keine ausdrückliche Begründung für eine diesbezügliche Ausnahme gibt, an jedem Versuchsort mindestens drei geeignete nicht genetisch veränderte Referenzsorten der Pflanze vorliegen, die über eine sichere Verwendungsgeschichte verfügen, und die bei Wiederholungen identisch sein müssen.