limiting the need for an expert valuation of contributions in kind when a company es
tablishes itself or increases capital relaxing current rules on the limitation or withdrawal of pre-emption rights, to make the procedure of issuing new shares less burdensome while maintaining shareholders’ protection from dilution of their shareholdings partially relaxing the prohibition on companies providing financial assistance for acquisition of their shares by third parties introducing “squeeze out”- and “sell out”-rights (i.e. the right of the majority shareholder, under certain conditions, to buy out mino
...[+++]rity shareholders at a fair price and the complementary right of minority shareholders to compel the majority shareholder to buy their shares) introducing a right for the company to acquire its own shares up to the limits of distributable reserves.bei Gesellschaftsgründungen oder Kapitalerhöhungen soll in bestimmten Fällen von der Bewertung der Sacheinlagen durch einen Experten abgesehen werden können, die derzeitigen Vorschriften über die Beschränkung oder den Ausschluss von Bezugsrechten sollen gelockert werden, um den Verwaltungsaufwand bei der Emission neuer Aktien zu senken; gleichzeitig sollen die Aktionäre vor
einer Wertminderung ihres Aktienbestandes geschützt werden, das Verbot, wonach eine Gesellschaft Dritte beim Erwerb ihrer Aktien nicht finanziell unterstützen darf, soll teilweise gelockert werden, es sollen Ausschluss- und Andienungsrechte eingeführt werden (d.h. Me
...[+++]hrheitsaktionäre sollen unter bestimmten Bedingungen das Recht erhalten, Minderheitsaktionären ihre Anteile zu einem angemessenen Preis abzukaufen während Minderheitsaktionäre das Recht erhalten sollen, vom Mehrheitsaktionär die Übernahme ihrer Aktien zu verlangen), Aktiengesellschaften soll der Erwerb eigener Aktien bis in Höhe ihrer ausschüttungsfähigen Rücklagen gestattet werden.