However, the Commission considers that the letters sent by its services at the time were ambiguous as regards the obligation to itemise the contingent indemnity, and Erste Bank does not have to reimburse the aid.
Da jedoch nach Ansicht der Kommission die damaligen Schreiben der Kommissionsdienststellen an die ungarische Regierung in Bezug auf die Pflicht zur genauen Definition des finanziellen Risikos des Staates nicht eindeutig waren, muss Erste Bank die Beihilfe nicht zurückzahlen.