(15) Tendering of public service contracts should not be compulsory where safety standards might be endangered in the provision of rail services or cost-effective operation or when, in the case of a metro or light rail network, due to the specific technical features of those services, it is impossible to tender single lines or groups of lines without undermining safety.
(15) Das Ausschreibungsverfahren sollte für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge dann nicht vorgeschrieben werden, wenn dadurch die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei der Erbringung von Schienenverkehrsdiensten oder der kosteneffiziente Betrieb gefährdet würde oder wenn es im Fall von Metro- oder Stadtbahnnetzen auf Grund der spezifischen technischen Eigenarten dieser Dienste nicht möglich ist, Einzelstrecken oder ein Paket von mehreren Strecken auszuschreiben, ohne die Sicherheit zu gefährden.