That examination reveals the existence of an upstream market, for the acquisition of rights, and a downstream market, for the televised transmission of sporting events, and makes clear that television rights to sporting events are granted for a given territory, normally on an exclusive basis.
Aufgrund dieser ersten Prüfung ergebe sich, dass ein vorgelagerter Markt, der des Erwerbs der Fernsehrechte, und ein nachgelagerter Markt, der der Fernsehübertragung sportlicher Ereignisse, bestünden und dass die Fernsehrechte für sportliche Ereignisse für ein bestimmtes Gebiet, gewöhnlich ein Land, auf Ausschließlichkeitsbasis gewährt würden.