57. Notes with satisfaction that, in a very large number of Member States, there is growing legal recogniti
on for extramarital cohabitation, irrespective of gender; calls on the Member States - if they have not already done so - to amend their legislation recognising registered partnerships of persons of the same sex and assigning them the same rights and obligations as exist for registered partnerships between men and women; calls on those States which have not yet granted legal recognition to amend their legislation to grant legal recognition of extramarital cohabitation, irrespective of gender; considers, therefore, that rapid prog
...[+++]ress should be made with mutual recognition of the different legally recognised non-marital modes of cohabitation and legal marriages between persons of the same sex in the EU; 57. stellt mit Genugtuung fest, daß in sehr vielen Mitgliedstaaten eine rechtliche Anerkennung von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften - unabhängig vom Geschlecht - üblich wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, sofern sie dies noch nicht getan haben, ihre Rechtsvorschriften dergestalt anzupassen, daß registrierte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften anerkannt werden und dieselben Rechte und Pflichten erhalten wie die registrierten Mann-Frau-Lebensgemeinschaften; fordert jene Staaten, in denen eine solche rechtliche Anerkennung noch nicht gegeben ist, dazu auf, ihre Gesetze dahingehend zu ändern, daß eine rechtliche Anerkennung von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften - unabhängig vom Geschlecht - gegeben ist; hält es daher für erf
...[+++]orderlich, rasche Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung dieser verschiedenen gesetzlich anerkannten nicht ehelichen Formen des Zusammenlebens und der legalen ehelichen Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen in der Europäischen Union zu machen;