2. The legislative provisions of
a Member State for reduction, suspension or withdrawal of benefit in cases of overlapping with ot
her social security benefits or other income may be invoked even though the right to such benefits was acquired under the legislation of another Member State or such income arises in the territory of another Member State. However, this provision shall
not apply when the person concerned receives benefits
...[+++] of the same kind in respect of invalidity, old age, death (pensions) or occupational disease which are awarded by the institutions of two or more Member States in accordance with Articles 46, 50, 51 or Article 60 (1) (b).(2) Ist in den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Leistungen der soziale Sicherheit oder des Zusammentreffens solcher Leistungen mit anderen Einkünften vorgesehen, daß die Leistungen gekürzt, zum Ruhen gebracht oder entzogen werden, so sind diese Vorschriften einem Berechtigten gegenüber auch dann anwendbar, wenn es sich um Leistungen, die nach den Rechts
vorschriften eines anderen Mitgliedstaats erworben wurden, oder um Einkünfte handelt, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats bezogen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Berechtigte Leistungen gleicher Art bei Invalidität, Alter, To
...[+++]d (Renten) oder Berufskrankheit erhält, die von den Trägern zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten gemaß den Artikeln 46, 50 und 51 oder gemaß Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b) festgestellt werden.