If the person liable to pay the fine or even go to prison knows only one of the official languages of the executing country he would not be able to read these documents affecting him, which would be an infringement of his rights; although national laws governing execution normally entitle the person concerned access to the documents in his mother tongue , this should be written in at the framework decision stage.
Sofern der Bürger, der die Strafe zu zahlen oder gar einer Ersatzfreiheitsstrafe unterworfen wird, nur einer von mehreren Amtssprachen des Vollstreckungsstaats mächtig ist, kann er diese ihn betreffenden Dokumente nicht lesen, was eine Verletzung seiner Rechte darstellt; auch wenn in der Regel das nationale Vollstreckungsrecht vorsieht, dass der Betroffene ein Recht hat, die Dokumente einzusehen und in seiner Muttersprache zu lesen, ist es wünschenswert, dieses bereits im Rahmenbeschluss zu garantieren.