2. The controller or processor acting on the controller's behalf shall consult the data protection officer, or in case a data protection officer has not been appointed, the supervisory authority prior to the processing of personal data in order to ensure the compliance of the intended processing with this Regulation and in particular to mitigate the risks involved for the data subjects where:
2. Der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der in seinem Auftrag handelnde Auftragsverarbeiter zieht vor der Verarbeitung personenbezogener Daten den Datenschutzbeauftragten, oder wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, die Aufsichtsbehörde zu Rate, um sicherzustellen, dass die geplante Verarbeitung in Übereinstimmung mit dieser Verordnung erfolgt, und um insbesondere die für die betroffenen Personen bestehenden Risiken zu mindern; dies gilt für alle Fälle, in denen