(22) The release for free circulation of products that are imported in the physical possession of persons entering the Union for their personal, non-commercial use should not be suspended or refused under this Regulation by the authorities responsible for the control of products entering the Union market.
(22) Befinden sich Produkte im physischen Besitz von natürlichen Personen, die in die Union einreisen, und werden diese für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch eingeführt, sollten die Behörden, die für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, verantwortlich sind, die Überführung dieser Produkte in den zollrechtlich freien Verkehr nicht gemäß dieser Verordnung aussetzen oder verweigern.