26. Notes that there is no single entity responsible for following up citizens‘ complaints from start to finish, as these are submitted through various channels; calls for greater coordination among the various entities involved in receiving and dealing with citizens’ complaints;
26. stellt fest, dass es keine einheitliche Stelle gibt, die für die Verfolgung von Bürgerbeschwerden von der Einreichung bis zum Abschluss der Beschwerde zuständig ist, da diese über verschiedene Kanäle eingelegt werden; fordert eine stärkere Koordinierung zwischen den verschiedenen Einrichtungen, die an der Entgegennahme und Behandlung von Bürgerbeschwerden beteiligt sind;