4 . Where it is established either that the applicable legislation is not that of the Member State of provisional membership, or ║the institution which provisionally granted the benefits║ was not the competent institution, the institution identified as being competent shall be deemed retroactively to have been so, as if that difference of views had not existed, at the latest from either the date of provisional membership or of the first provisional granting of the benefits concerned.
4. Steht fest, dass entweder die anzuwendenden Rechtsvorschriften nicht diejenigen des Mitgliedstaats sind, in dem der vorläufige Anschluss erfolgt ist, oder dass der Träger, der die Leistungen vorläufig gewährt hat, nicht der zuständige Träger ist, so gilt der als zuständig ermittelte Träger spätestens ab dem Tag des vorläufigen Anschlusses oder der ersten vorläufigen Gewährung der betreffenden Leistungen rückwirkend als zuständig, als hätte die Meinungsverschiedenheit nicht bestanden .