In response to this situation, a regulation was adopted in 2001 (Regulation No 1091/2001), introducing D+C visas, which allow holders of a long-stay D visa to move freely in the Schengen area during the first three months of the visa's period of validity, provided it has been issued in accordance with the rules governing short-stay visas (including checking against the SIS non-admissibility list).
Als Reaktion auf diese Situation wurde im Jahr 2001 die Verordnung Nr. 1091 angenommen, durch die Visa der Kategorie D+C eingeführt wurden und den Inhabern eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D gestattet wurde, sich im Schengen-Gebiet während der ersten drei Monate der Gültigkeit dieses Visums frei zu bewegen, sofern es im Einklang mit den für Visa für den kurzfristigen Aufenthalt geltenden Regelungen (einschließlich des Abrufs der Eintragungen im SIS zum Zwecke der Einreiseverweigerung) erteilt wurde.