(b) in the case of pullets at four weeks of age or two weeks prior to entering the laying phase, pooled faeces samples made up of separate samples of fresh faeces each weighing not less than 1 g taken at random from a number of sites in the building in which the birds are kept, or, where the birds have free access to more than one building on a particular holding, from each group of buildings on the holding in which the birds are kept;
b) bei Junghennen im Alter von vier Wochen oder bei Probenahmen zwei Wochen vor dem Beginn der Legenutzung der Junghennen Kotmischproben, die sich aus gesonderten Proben frischen Kots mit einem Gewicht von jeweils mindestens einem Gramm zusammensetzen, die nach dem Zufallsprinzip an verschiedenen Stellen des Gebäudes entnommen wurden, in dem die Tiere gehalten werden; haben die Tiere in ein und demselben Betrieb zu mehr als einem Gebäude freien Zugang, so sind in jedem der zur Gefluegelhaltung dienenden Gebäudekomplexe des Betriebs solche Proben zu entnehmen;