4. take the necessary measures so that self-employed workers can obtain from the services and/or bodies appointed for this purpose useful information and advice on the prevention of health and safety risks in the context of their occupational activity; these measures must be adapted to the needs of self-employed workers and allow them to control the risks to which they are liable to be exposed, and should include the implementation of national information campaigns on health and safety at work, focusing on the specific risks in the various sectors where there is a very large number of self-employed workers ;
4) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit gewährleistet ist, dass Selbständige bei zu diesem Zweck bestimmten Diensten und/oder Einrichtungen zweckdienliche Informationen und Ratschläge über die Verhütung von berufsbedingten Risiken für Gesundheit und Sicherheit erhalten können; diese Maßnahmen müssen auf die besonderen Bedürfnisse der Selbs
tändigen abgestimmt sein und es ihnen ermöglichen, die mit ihrer Arbeit möglicherweise verbundenen Risiken zu beherrschen; zu diesem Zweck ist unter anderem in nationalen Informationskampagnen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auf die spezifischen Risiken der einzelnen Branchen,
...[+++]in denen die Zahl der Selbständigen sehr hoch ist, hinzuweisen;