2. No person suffering from, or known to be a carrier of, a disease likely to be transmitted through food or while afflicted for example with infected wounds, skin infections, sores or diarrhoea shall be permitted to enter any food-handling area in any capacity if there is any likelihood of directly or indirectly contaminating food.
2. Personen, die an einer Krankheit leiden oder bekanntermaßen Träger von Ansteckungsstoffen sind, die durch Lebensmittel auf den Verbraucher übertragen werden können, sowie Personen mit beispielsweise infizierten Wunden, Hautinfektionen, Geschwüren oder Diarrhö ist das Betreten von Bereichen, in denen Lebensmittel bearbeitet werden, generell verboten, sofern auch nur die geringste Möglichkeit besteht, dass Lebensmittel direkt oder indirekt kontaminiert werden.