A Commission report on the European Small Claims Procedure published today, finds that the upper limit of €2 000 for filing a claim excludes too many low-value disputes, particularly disputes involving small and medium-sized enterprises.
Aus einem heute veröffentlichten Bericht der Kommission über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen geht hervor, dass durch die Schwelle von 2 000 EUR zum Einbringen einer Forderung zu viele geringfügige Streitigkeiten ausgeschlossen werden, insbesondere Streitigkeiten, an denen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.