As European payment orders may concern small claims within the meaning of the European Small Claims Regulation, the Commission has proposed to make it possible, after opposition in a European order for payment procedure, to transfer the case also to the European Small Claims procedure, to the extent that this procedure may apply.
Da sich Europäische Zahlungsbefehle auch auf Forderungen mit geringem Streitwert im Sinne der EU-Verordnung über geringfügige Forderungen beziehen können, hat die Kommission vorgeschlagen, dass das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen auch einer Partei zur Verfügung stehen sollte, die im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl eingelegt hat, wenn die Rechtsstreitigkeit in den Anwendungsbereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen fällt.