Member States shall ensure that, without prejudice to the rights and obligations of the master provided under Regulation VI/7.7 of the 1974 SOLAS Convention, their competent authorities are required to prevent or halt the loading or unloading of solid bulk cargoes whenever the latter have been notified that the safety of the ship or crew is endangered thereby.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um - unbeschadet der in Regel VI/7.7 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 niedergelegten Rechte und Pflichten des Kapitäns - sicherzustellen, dass ihre zuständigen Behörden verpflichtet sind, das Laden oder Löschen fester Massengüter zu verhindern oder anzuhalten, wenn ihnen zur Kenntnis gebracht wird , dass hierdurch die Sicherheit des Schiffs oder seiner Besatzung gefährdet ist.