Member States shall ensure that when a supervisory authority acts as a group supervisor it is recognised as doing so in a non-discriminatory manner; consequently, legitimate actions taken as a group supervisor, including but not limited to transfers of capital, shall not be regarded, on the basis of that supervisor's national mandate, as contrary to the interests of the Member State or of policyholders in that Member State.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine Aufsichtsbehörde, die als die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde tätig wird, diese Tätigkeit auf nichtdiskriminierende Art und Weise ausübt; demnach werden von der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde getroffene rechtmäßige Maßnahmen, einschließlich jedoch nicht ausschließlich des Kapitaltransfers, auf der Grundlage des nationalen Mandats der betreffenden Aufsichtsbehörde nicht als den Interessen des Mitgliedstaat oder der Versicherungsnehmer in diesem Mitgliedstaats entgegenstehend betrachtet.