In today’s judgment, the Court holds, first of all, that the individual character of a design for the purposes of protection under the regulation must be assessed by reference to one or more specific, individualised, defined and identified designs from among all the designs which have been made available to the public previously.
In seinem Urteil vom heutigen Tag stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Eigenart eines Geschmacksmusters im Hinblick auf die Gewährung des Schutzes nach der Verordnung durch Vergleich mit einem oder mehreren genau bezeichneten, einzeln benannten Geschmacksmustern zu prüfen ist, die aus der Gesamtheit der der Öffentlichkeit zugänglich gemachten älteren Geschmacksmuster ermittelt und bestimmt wurden.