With regard to the concept of working time, Article 2(1) states that working time is ‘any period of time during which the worker is working, at the employer's disposal and carrying out his activities or duties, in accordance with national law and/or practice’, and this opens the door to significant variations between Member States concerning the reduction or increase of working time.
Was nun den Begriff der Arbeitszeit betrifft, wie er in Artikel 2 Absatz 1 formuliert ist und wonach „Arbeitszeit: jede Zeitspanne“ ist, „während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“, so ergibt sich hieraus für eine Verkürzung oder Ausweitung der Arbeitszeit von Land zu Land die Möglichkeit großer Abweichungen.