In view of the major benefits of strengthening cooperation between the Office, Eurojust, Europol and the competent authorities of the Member States, the Office should be able to conclude with them administrative arrangements which may, in particular, aim at facilitating practical cooperation and exchange of information on technical and operational matters, without creating any additional legal obligations.
In Anbetracht der großen Vorteile einer engeren Zusammenarbeit des Amtes mit Eurojust, Europol und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollte das Amt mit diesen Stellen Verwaltungsvereinbarungen schließen können, deren Ziel insbesondere die Erleichterung der praktischen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs über technische und operative Fragen sein könnte, ohne dass jedoch hierdurch zusätzliche rechtliche Verpflichtungen geschaffen werden.