In Austria 12(1) of the Waste Management Act obliges anyone who performs an activity which generates wastes or waste oils or who collects or treats wastes (waste oils) to keep continuous records, separately for each calendar year, of the type, quantity, origin and whereabouts of such wastes (waste oils), and provide such information to the authorities on request.
In Österreich schreibt 12 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes vor, dass jeder, der eine Tätigkeit ausübt, bei der Abfälle oder Altöle erzeugt werden, oder der Abfälle (Altöle) sammelt oder behandelt, getrennt für jedes Kalenderjahr fortlaufende Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle (Altöle) führt und diese den Behörden auf Verlangen vorlegt.