A cet égard, les deux branches de l'autorité budgétaire (Conseil et Parlement) demeurent responsables pour l'inscription des ressources nécessaires au Budget.
Allerdings ist darauf zu achten, dass sie ihrer Aufgabe unter zufriedenstellenden Bedingungen nachkommen kann. Demnach liegt es weiterhin in der Zuständigkeit der Haushaltsbehörde (Rat und Parlament), die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.